Abrechnung

Behandlungsvertrag

Der Heilpraktiker, auch sektoral für Physiotherapie, ist in seinen Preisvereinbarungen autark, selbstbestimmt und preislich an keine Vorgaben gebunden.
Es kommt in Absprache mit dem Patienten ein Behandlungsvertrag zustande, der eine Rechnungsstellung zur Folge hat und vom Patienten beglichen wird.

GebüH

Der Heilpraktiker rechnet üblicherweise nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker ab).
Dieses Verzeichnis ist eine Orientierung für Heilpraktiker und Kassen/Versicherer für die Abrechnung.
Sie ordnet mögliche Therapiemaßnahmen Leistungsziffern zu und gibt unverbindliche Preisvorschläge vor. Die Liste ist jedoch sehr veraltet.

Es fehlen einige Therapiemaßnahmen, insbesondere im noch relativ jung hinzugekommenen Bereich der Physiotherapie, welche analog vom HP ergänzt werden.

Außerdem ist sie preislich nicht verbindlich!

Selbstzahler?

Da die vom Heilpraktiker durchgeführten Behandlungsmaßnahmen ohne ärztliche Verordnungen abgegeben werden, ist die gesetzliche Krankenkasse hier nicht für die Zahlung zuständig.
Nimmt der Patient Leistungen bei einem Heilpraktiker in Anspruch, so bezahlt er die Rechnung als Selbstzahler und kann diese Kosten nicht von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommen.
Hat der Patient jedoch eine Zusatzversicherung abgeschlossen für Heilpraktikerleistungen, so kann der Patient die von ihm bereits bezahlte Rechnung beim zuständigen Versicherer einreichen und nach den jeweils gültigen vertraglichen Vereinbarungen für eine Erstattung oder Teilerstattung der Kosten geltend machen.

Zusatzverischerungen

Bitte informieren Sie sich ausdrücklich, wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, über die für Sie geltenden Vertragsbedingungen!

Nicht alle Versicherungen übernehmen Heilpraktikerrechnungen in voller Höhe!
Ferner versuchen einige Versicherer damit zu argumentieren, dass die Maßnahmen der Physiotherapie in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenkasse fallen und diese zuerst leisten müsse, dann erst die Zusatzversicherung.

Der Titel HP sekt. f. Physiotherapie ist ein gesetzlich voll anerkannter Titel als Heilpraktiker und die Maßnahmen gehören in den Bereich der Naturheilverfahren.
Dazu gibt es Urteile, die die Versicherten stärken, welche auch im Internet zu finden sind.

Privatpatienten

Patienten, die privat versichert sind, können sich beim Arzt ein Privatrezept ausstellen lassen und sich dann einen Physiotherapeuten ihrer Wahl suchen, welcher dann die vorgegebene Therapie durchführt.

Dieser Therapeut muss keinen Behandlungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen haben oder deren Praxiseinrichtungsvorgaben erfüllen.
Es muss nur die Berufsurkunde zum staatlich anerkannten Physiotherapeuten vorliegen.
Über diese verfüge ich natürlich über meinen angestammten ersten Beruf.
Gerne wird von mir Ihrer Rechnung eine Kopie der Berufsurkunde beigefügt.

Der Privatpatient schließt mit dem Therapeuten einen Honorarvertrag ab.

In diesem ist die Maßnahme der Behandlung nach Vorgabe durch das Rezept und der vom Therapeuten festgelegte Preis aufgelistet.
Es erfolgt keine eigene Diagnosestellung durch den Heilpraktiker.
Der Therapeut führt ausschließlich die vom Arzt festgelegten Therapiemaßnahmen durch.
Die folgende Rechnung wird vom Privatpatienten komplett beglichen und von ihm an seine Versicherung zur Erstattung eingereicht.
Überschreitet das Honorar des Therapeuten die übliche Höhe bzw. die von Ihrem Versicherer festgelegten Tarife nicht, so wird die verauslagte Summe normalerweise ungekürzt erstattet.

Auch hier gilt: Machen Sie sich bei Ihrer Verischerung kundig, in welcher Höhe physiotherapeutische Behandlungen, die vom Arzt auf Privatrezept verordnet wurden, übernommen werden!

Bezahlung

In meiner Praxis und im Schwimmbad zu Wassershiatsu-Sitzungen erfolgt keine Barzahlung.

Ich werde Ihnen eine Rechnung zukommen lassen, die bitte per Überweisung auf das entsprechende Konto innerhalb von 14 Tagen beglichen wird.

Honorar/Preise

Eine Zeitstunde in meiner Praxis kostet 65 €, unabhängig davon welche Therapiemaßnahmen innerhalb dieser Stunde zur Anwendung kommen.

Die Wassershiatsu-Sitzung, welche inklusive Vor-und Nachgespräch eine Zeitstunde dauert, kostet 65 €.

Die Maßnahmen werden für Selbstzahler anhand der GebüH (s. o.). und für Privatpatienten mit Rezept über Honorarvertrag auf Basis der GebüTh abgerechnet.